Kita und Hort

Fragen und Antworten (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die Eltern und Erziehungsberechtigte uns stellen. Sollte ihre Frage hier nicht beantwortet werden, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren.

Wie melde ich mein Kind an?

Kita

 

Für den Besuch in der Kita benötigt Ihr Kind außerdem:

 

Einen Monat vor Beginn des Kitabesuches erhalten Sie von der Bezugserzieherin eine Einladung zum Aufnahmegespräch. Dieses Gespräch dient nicht nur dem Kennenlernen, sondern Sie erfahren viel Wissenswertes über den Kindergartenalltag, die Gruppe und den Tagesablauf. Der Eingewöhnungsplan für Ihr Kind wird individuell mit Ihnen abgestimmt und Sie erhalten die Möglichkeit, Antworten auf all Ihre Fragen zu bekommen. Von der Erzieherin erhalten Sie Informationen, welche Dinge für die Aufnahme, speziell für die Gruppe, noch notwendig sind.

 

Hort

Eine Voranmeldung kann zeitgleich mit der Schulanmeldung im September des Vorjahres im Hort ausgefüllt oder abgegeben werden.

Die Ausgabe der Betreuungsverträge findet zum ersten Elternabend in den Sommerferien statt.

 

Was kostet die Betreuung?

Im Anhang finden Sie die von der Stadt Limbach-Oberfrohna festgesetzten Elternbeiträge. (Stand Januar 2024)

 

Welche Zuschüsse kann ich erhalten?

„Eine etwaige Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt müssen die Sorgeberechtigten selbst und eigenverantwortlich beim zuständigen Jugendamt beantragen, wenn sie die Voraussetzungen für erfüllt halten. Die Bona Vita gGmbH darf keine Befreiung von Elternbeiträgen erteilen. Eine etwaige Befreiung von der Zahlung von Elternbeiträgen durch das Jugendamt ist der Bona Vita gGmbH durch Vorlage des entsprechenden Bescheides unverzüglich nachzuweisen. Gleiches gilt für Bescheide des Jugendamtes über Änderungen oder Wegfall dieser Leistungen.“

BV Betr.-vertrag

Alle Informationen zum Thema finden Sie in der

„Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Übernahme von Elternbeiträgen bzw.
Gebühren für Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflege“

Unter folgendem Link:
https://www.landkreis-zwickau.de/uploads/formulare/RLKita2019neu_1251.pdf

Das entsprechende Formular ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.landkreis-zwickau.de/uploads/formulare/Antrag-KITA-2018_1251.pdf

Weitere Emäßigungen für Alleinerziehende oder Eltern mehrerer Kinder, welche in Kindereinrichtungen betreut werden finden Sie auf der Seite der Stadt L.-O.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=stadt+limbach+oberfrohna+elternbeitr%C3%A4ge+limbach-oberfrohna

Weitere Zuschüsse können über Bildung und Teilhabe beantragt werden. Informationen unter folgendem Link:
https://www.landkreis-zwickau.de/detail?type=VB&id=1271

Um Leistungen über „Bildung und Teilhabe“ zu beantragen nutzen Sie das Formular unter folgendem Link:
https://www.landkreis-zwickau.de/uploads/formulare/AntragaufLeistungenfuerBildungundTeilhabeonline201306IBANBIC_1271.pdf

Sollten Sie spezielle Fragen haben, dann wenden Sie sich gern auch an das Bürgerbüro der Stadt Limbach-Oberfrohna.

Welche Betreungszeiten hat die Kita und der Hort?

Kita

Die Kindertageseinrichtung* ist mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Schließzeiten – an Arbeitstagen montags bis freitags von 6:00-17:00 Uhr geöffnet. Innerhalb dieser Zeit hat das Kind die Möglichkeit, die jeweils vereinbarte Betreuungszeit in der Einrichtung wie folgt zu verbringen:

  • bei einer vereinbarten Betreuungszeit von 4,5 Std.: von 7.30-12.00 Uhr
  • bei einer vereinbarten Betreuungszeit von 6,0 Std.: von 6.00-12:00 Uhr oder von 8:30-14:30 Uhr

Bei einer vereinbarten Betreuungszeit von mehr als 6 Std. kann die Betreuung variabel innerhalb der Öffnungszeit gestaltet werden. (Anlage 5 des Betr.-vertrages)

* Die Kita "Krümelkiste" in Pleißa ist Montags bis Freitags von 6:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.

 

Hort

„Die Einrichtung ist – mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Schließzeiten - an Arbeitstagen montags bis freitags geöffnet.“ (BV 13.2)

Mögliche Betreuungszeiten sind am Morgen ab 06.00 Uhr bis zum planmäßigen Schulbeginn und vom planmäßigen Schulende bis 17.00 Uhr. Bei Inanspruchnahme einer arbeitstäglichen Betreuungszeit von 6 Stunden besteht Anspruch auf die Betreuung im Frühhort, diese ist Teil der 6 Stunden. Zusätzlich erhöht sich die Betreuungszeit in den Ferien auf 8 Stunden. Bei einer Betreuungszeit von 4 oder 5 Stunden besteht kein Anspruch auf Frühhort und auf eine höhere Betreuungszeit in den Schulferien. Die Zeiten für Ganztagsangebote oder Arbeitsgemeinschaften werden als Hortbetreuungszeiten berücksichtigt. (BV 13.2)
Im Interesse der Kinder beginnen in der Ferienzeit die Angebote 9.00 Uhr, bis dahin sollte das Kind spätestens in der Einrichtung angekommen sein. „Ein im Ausnahmefall früherer Beginn aufgrund von Veranstaltungen und Ausflügen wird den Personensorgeberechtigten per Mitteilung bekannt gegeben. Werden diese Termine versäumt, hat das Kind keinen Zutritt mehr zum Hort und der/die Personensorgeberechtigter/n ist/sind für die Betreuung verantwortlich.“ (BV 13.3)

Zwischen Weihnachten und Neujahr sowie am Tag nach Himmelfahrt ist die Einrichtung geschlossen. An Brückentagen kann die Einrichtung bei Bedarf ebenfalls geschlossen werden.
Zusätzlich bleibt die Einrichtung an den beiden pädagogischen Tagen geschlossen. Die Information darüber, wann diese Tage stattfinden, erhalten die Personensorgeberechtigten im Dezember des Vorjahres. (BV 13.4; 13.6)